Entsorgung bzw. Verwertung
Die Entsorgung oder Verwertung von Altlasten bzw. schadensbedingten Reststoffen aus baulichen Anlagen, Waren, Vorräten
und Einrichtungen ist auf Basis der für diesen Bereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.
Dazu müssen die zu entsorgenden bzw. zu verwertenden Materialien / Produkte auf die jeweils relevanten chemischen Parameter
hin untersucht und auf Basis der erhaltenen Ergebnisse entsprechend eingestuft werden.
Angebotene Leistungen:
Wir führen für Sie eine Ortsbesichtigung mit integrierter Probenahme durch und erstellen Ihnen danach zeitnah ein "kostenoptimiertes" Entsorgungskonzept auf Basis des europäischen Abfallkatalogs (EAK). Dieses Konzept kann als Grundlage für eine nachfolgende Ausschreibung dienen.
Industriebrand bei Ingolstadt, 2006